Mit jeder Kreditgewährung sind für eine Hausbank gewisse Gefahren behaftet. Zur Reduzierung dieser im Zuge einer Bonitätsprüfung beurteilten Bonitätsrisiken benötigen die Kreditanstalten oft Darlehenssicherheiten als Grundvoraussetzung für ihre Kreditvergabebereitschaft. Kommt der Darlehensnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht nach, kann die BayernLB die Darlehenssicherheiten zur Einziehung der ausstehenden Kreditforderung realisieren.
Darlehen, die von einer Großbank ohne Sicherheit gewährt werden, werden als "Blankokredite" oder "Privatkredite" bezeichnet. Dabei handelt es sich um Darlehen. Kreditinstitute dürfen nur Darlehen in einem gewissen Umfang zu ihrem Grundkapital bereitstellen. Die in den 154-161 SolvV (SolvV) anerkannten Besicherungen verringern die Eigenkapitalquote und damit die Kosten für das Eigenmittel einer Hausbank. Daher kann ein Finanzinstitut aufgrund der geringeren Risiko-Kosten ein gesichertes Darlehen zu niedrigeren Zinssätzen als ein Blankodarlehen bereitstellen.
Mit welchen Wertpapieren ist es gemein? - akzessorische und nichtakzessorische ("abstrakte", "treuhänderische", treuhänderische") Wertpapiere. Der Darlehensnehmer ist mit seinem ganzen Kapital für die Bereitstellung der persönlichen Sicherheit verantwortlich. Im Falle von physischen Wertpapieren haften die jeweiligen Sicherungsobjekte. Die Personensicherheit bietet dem Darlehensgeber jedoch keinen vorrangigen Insolvenzschutz, während die physische Sicherheit im Falle der Zahlungsunfähigkeit ein Trennungsrecht nach den §§ 49 ff des Insolvenzgesetzes begründet.
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen müssen die Besicherungen auf einem Anspruch ("Akzessorietät" der betreffenden Sicherheiten) beruhen, damit die Besicherungen Rechtsgültigkeit erlangen oder behalten können. Existiert ein Wertpapier ohne Anspruch, wird es als "abstrakt" oder "treuhänderisch" bezeichnet. In diesem Fall wird es als "treuhänderisch" oder "treuhänderisch" eingestuft. Ausgewählte Wertpapiere are the Grundchuld ( 1191 BGB), the Sicherübereignung (929, 930 BGB) and the Sicherzession (398 BGB).
Im Falle eines Wertpapierdarlehens sind die Sicherheiten als Sicherheiten hinterlegt. - Andererseits geht das Eigentumsrecht im Falle der Sicherungsabtretung auf den Darlehensgeber über. Das Eigentumsrecht und die Möglichkeit der Nutzung bleiben jedoch beim Darlehensnehmer. Kommt der Darlehensnehmer den Verbindlichkeiten aus dem Kreditvertrag nicht nach, so kann der Darlehensgeber den übertragenen Leasinggegenstand verkaufen und sich aus dem Erlös des Verkaufs erholen. Bei der Kraftfahrzeugfinanzierung bei Kreditinstituten sind mit der Übertragung der Zulassungsurkunde sicherheitstechnische Eigentumsübertragungen möglich, aber auf diese Art der Sicherung wird bei Kreditinstituten aufgrund der höheren Verwaltungskosten und des variablen Werts des Sicherungsobjektes vielfach verzichtet.
In einer Sicherungsvereinbarung zwischen dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber sind die Bedingungen festgelegt, unter denen der Sicherungsnehmer die ihm abgetretenen Objekte nutzen darf. Zu den Kunden gehören vor allem die Kapitallebensversicherungen zur Rückzahlung von Bullet Loans und die Risikolebensversicherung zur Deckung des Todesrisikos des Anlegers. Darüber hinaus werden Forderungen aus Restschuld-Versicherungen abtreten, die im Falle von Todesfall, Krankheit und Arbeitslosenzahl des Darlehensnehmers die weitere Betreuung eines Darlehens sicherstellt.
Im Falle einer "stillen Abtretung" wird der Schuldner des Darlehensnehmers nicht über die Abtretungsvereinbarung zwischen dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber informiert, die vom Darlehensgeber nur offengelegt werden darf, wenn sich der Darlehensnehmer in Verzug befindet. Im Falle einer "offenen Abtretung" wird dem Schuldner die Zession gemeldet, so dass er nur mit befreiender Wirkung an den Darlehensgeber bezahlen kann.